Praxisgebühr
Mit Beginn des neuen Jahres tritt das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft.
Damit sind eine Reihe gravierender Änderungen in der ambulanten medizinischen Versorgung verbunden, von denen Sie als Patient auch betroffen sind.
Am augenscheinlichsten wird dies erst einmal bei der ab dem 1. Januar 2004 in der Praxis zu entrichtenden Zuzahlung von 10 Euro zur ambulanten Behandlung, der sogenannten Praxisgebühr.
Damit sind eine Reihe gravierender Änderungen in der ambulanten medizinischen Versorgung verbunden, von denen Sie als Patient auch betroffen sind.
Am augenscheinlichsten wird dies erst einmal bei der ab dem 1. Januar 2004 in der Praxis zu entrichtenden Zuzahlung von 10 Euro zur ambulanten Behandlung, der sogenannten Praxisgebühr.